Urlaubsabgeltungsanspruch unterliegt weiterhin der Verjährung

EU-Mindestlohnrichtlinie muss bis November 2024 umgesetzt werden

Am 19.10.2022 ist die Richt­li­nie 2022/2041 des Eu­ropäischen Par­la­ments und des Ra­tes, vom 19.10.2022, über an­ge­mes­se­ne Min­destlöhne in der Eu­ropäischen Uni­on in Kraft ge­tre­ten. Sie soll die Wei­ter­ent­wick­lung der Min­destlöhne in­ner­halb der EUR...