Eine Homeoffice-Vereinbarung, die in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt ist, kann gesondert vom Arbeitsvertrag gekündigt werden, sofern in dieser ein Kündigungsrecht für beide Seiten vorgesehen ist. Die Vereinbarung einer solchen Teilkündigung ist AGB-konform.
– LAG Hamm vom 16.03.2023 – 19 Sa 832/22