Kurioses Beweisangebot: Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses wegen Beleidigungen und Bedrohungen gegen den Arbeitgeber, hatte der Kläger angeboten, sich an einen sogenannten „Lügendetektor“ anschließen zu lassen.
Wenig überraschend stellt der Senat fest, dass es sich bei einer solchen „Untersuchung“ – auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren – um ein völlig ungeeignetes Beweismittel handelt.
– BAG v. 28.02.2023 – 2 AZR 194/22