Erbrecht

Richtig vererben – Fehler vermeiden!

Vermögen schützen – Steuern sparen.

Das Lebensende ist nach wie vor für viele Menschen ein Tabuthema. Niemand denkt gerne ans Sterben. Dabei kann ein fehlendes Testament wirtschaftlich fatale Folgen für das während eines Lebens mühsam aufgebaute Vermögen haben. Das Nachlassvermögen ist aus verschiedenen Gesichtspunkten gefährdet. War z. B. der Erblasser zu Lebzeiten ein Pflegefall oder ist einer der potenziellen Erben Hartz-IV-Empfänger, so drohen Regressansprüche des Sozialhilfeträgers gegen den Nachlass. Gleichfalls können Pflichtteilsansprüche der Abkömmlinge das vererbte Vermögen belasten und z.B. den überlebenden Ehepartner zum Verkauf einer Immobilie zwingen. Oft wird nicht daran gedacht, dass selbst der geschiedene Ehepartner über die gemeinsamen Kinder Erbe werden kann. Eine Folge, die in den meisten Fällen sicher nicht gewünscht ist. Letztendlich gilt es auch, Erbschaftssteueransprüche des Fiskus möglichst auszuschalten. Viele dieser Angriffspunkte auf einen Nachlass können durch die Wahl des richtigen Testaments ausgeschaltet oder zumindest erheblich reduziert werden. Das Ziel einer weitsichtigen Testamentsgestaltung ist Vermögen zu schützen und Steuern zu sparen. Dabei ist die Beratung durch Rechtsanwälte, die überwiegend auf dem Gebiet des Erbrechts tätig sind, unabdingbar.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich.

Wir analysieren Ihren Vermögensfluss und Vermögensstand und erarbeiten Lösungen, die Ihren Willen optimal umsetzen.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei:

  • der Gestaltung Ihres Testaments
  • der Abwicklung von Nachlässen
  • der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsrechts

Wir helfen Ihnen auch bei:

  • der Errichtung einer Patientenverfügung,
    Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Eine Patientenverfügung soll Ihrem Willen im Hinblick auf eine medizinische Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall Ausdruck verleihen, dass Sie Ihre Behandlungswünsche aufgrund einer physischen oder psychischen Situation nicht mehr äußern können. Ärzte, Pfleger, Betreuer und Verwandte sind froh um jeden Anhaltspunkt, der ihnen hilft, Ihren Willen zu ermitteln und somit zu deren Entscheidungsfindung beiträgt. Insoweit ist eine Patientenverfügung unentbehrlich.

Selbst bestimmen können Sie auch, wer Ihr Betreuer sein soll, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen oder seelischen Behinderung Ihre Angelegenheiten nicht mehr besorgen können. Das Vormundschaftsgericht ist in der Regel an Ihre Betreuungsverfügung gebunden.

Auch eine Vorsorgevollmacht ist sinnvoll und gibt fortan die Möglichkeit, für den zukünftigen Fall eigener Geschäftsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit eine dritte Person zur Wahrnehmung Ihrer eigenen Angelegenheiten zu bevollmächtigen.

Wir geben Ihnen Antworten!

Die Anwaltskanzlei Holztrattner/Schmid – fundierte Rechtsberatung, auf die Sie sich verlassen können.