Arbeitsrecht

Die Kanzlei bietet eine professionelle Beratung und Vertretung sowohl für Arbeitgeber als auch Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer auf allen Gebieten des Arbeitsrechts.
Auch ausgewählte Betriebsräte finden in uns einen kompetenten Partner ihres Vertrauens.

Das Konzept der Kanzlei ist das vorausschauende Erarbeiten maßgeschneideter Strategien um Konflikte möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen. In Krisensituationen erfahren Sie schnell und zuverlässig, wie Ihre Chancen stehen, und welche Vorgehensweise zielführend und auch wirtschaftlich ist. Grundlage für die effektive und kundenorientierte Beratung ist die Verbindung juristischer Kompetenz und langjähriger praktischer Erfahrung.

Das Leistungsspektrum der Beratung und Prozeßvertretung umfasst u.a.

für Arbeitgeber

  • Gestaltung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen
  • Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen und Änderungskündigungen
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvergütungen
  • Durchsetzung und Abwehr individual- und kollektivrechtlicher Ansprüche
  • Inanspruchnahme flexibler Arbeitszeitmodelle und Vergütungsmodelle
  • Umstrukturierung, Interessenausgleich, Sozialplan
  • Kurzarbeit
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung vor Einigungsstellen
  • Inhouse-Schulungen für Personalmanager und Führungskräfte (Die Themen werden auf Anfrage individuell auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt)

für Geschäftsführer, Führungskräfte und Arbeitnehmer

  • Gestaltung und Aktualisierung von Dienst- und Arbeitsverträgen
  • Beratung und Vertretung bei der Kündigung und Änderungskündigung
  • Arbeitnehmerschutzrechte
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen
  • Erstellung und Verhandlung von Arbeitszeugnissen
  • Teilzeitverlangen
  • Abmahnungen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Schutz schwerbehinderter Menschen
  • Arbeitslosengeld / Insolvenzgeld
  • Schadenersatz und Lohnforderungen
  • Antidiskriminierungsgesetz

für Betriebsräte

  • Verhandlung und Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
  • Gestaltung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
  • Vertretung vor Einigungsstellen

Seminarveranstaltungen

Wir halten Vorträge für Arbeitnehmer und veranstalten regelmäßig Inhouse-Seminare für Arbeitgeber (Die Themen werden individuell auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmt)

Auswahl an aktuellen Seminarthemen

  • Arbeitsrecht für Führungskräfte und Personalmanager
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Variable Vergütungssysteme
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Aufhebungsverträge und Freistellung
  • Outplacement
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung
  • Kündigung wegen Krankheit
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
  • Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz

Wichtige Fristen

Wird das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet, ist es für den Arbeitnehmer wichtig, unverzüglich rechtskundigen Beistand einzuholen. Beabsichtigt der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vorzugehen, hat er regelmäßig innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung Klage beim zuständigen Arbeitsgericht zu erheben.

Liegt ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers vor, das den Arbeitgeber zu einer fristlosen, außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt in dem der Arbeitgeber von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt.

Arbeitsrecht in Kürze

Anspruch auf Abfindung?
Vielfach unterliegen Arbeitnehmer dem Irrtum, dass sie im Falle einer Kündigung immer einen „Anspruch auf Abfindung“ hätten. Dies ist unrichtig. Ein genereller Anspruch auf Abfindung ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen. Es ist jedoch möglich, eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes individualvertraglich auszuhandeln.

Derartige Vereinbarungen werden meist in Form von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen, teilweise außergerichtlich, in überwiegender Anzahl jedoch vor Gericht geschlossen.

Abwicklungs- bzw. Aufhebungsverträge
Gerade die außergerichtliche Aufhebung bzw. Abwicklung von Arbeitsverträgen birgt erhebliche Risiken sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer in sich. Problemkreise wie die Verhängung einer Sperrfrist für die Erlangung des Arbeitslosengeldes, die Verkürzung des Zeitraumes der Gewährung des Arbeitslosengeldes, die Anrechnung von Urlaubsabgeltungsansprüchen auf das Arbeitslosengeld, zeigen auszugsweise Fallen auf, die es zu vermeiden gilt.

Die Güteverhandlung
Die weitaus größte Anzahl der gerichtlich anhängigen Rechtsstreitigkeiten wird im Gütetermin vergleichsweise beigelegt. Da bei einem solchen Termin zumeist auch über die Höhe einer etwaigen Ausgleichszahlung verhandelt wird, ist eine umfassende Vorbesprechung mit dem Mandanten unbedingt erforderlich.
Da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten, ist uns die zu erwartende Argumentation des jeweiligen Verfahrensgegners nicht fremd.